Fachanwalt für Verkehrsrecht


Nahezu jeder ist vom Verkehrsrecht betroffen: Fahrer oder Halter eines Fahrzeuges, Mitfahrer, Fußgänger oder Radfahrer, in allen denkbaren Lebenssituationen kann der Einfluss des Verkehrsrechts zum Tragen kommen.

So ist beim Verkehrsunfall eine Vielzahl rechtlicher Fragen zu beachten. Es gibt vielfältige Fallstricke, die insbesondere auf Seiten des Geschädigten dazu führen, dass der Laie nicht bemerkt, wie vermeintlich gute Ratschläge von Versicherungen dazu führen, dass er weniger erhält als ihm zusteht. Deswegen ist wichtig, dass sich der Geschädigte Rechtsrat eines versierten Verkehrsanwalts einholt. Wenn der Geschädigte den Unfall nicht verschuldet hat, sind ihm auch die Rechtsanwaltskosten von dem Schädiger bzw. dessen Versicherer zu erstatten.

An der Fahrerlaubnis bzw. am Führerschein hängt oft nicht nur die individuelle Unabhängigkeit, sondern diese haben existenzielle Bedeutung für den Inhaber. Ein drohender Verlust oder ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot ist mit erheblichen Konsequenzen verbunden. In dieser höchst komplizierten Materie des Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und/oder Verwaltungsrechts kann sich nur der Fachmann zurechtfinden. Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße sind nur einige - wenn auch häufige - Beispiele.

Der Fahrzeugkauf oder das Leasing eines Fahrzeuges können zu Problemen führen. Was passiert wenn das Fahrzeug nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht? Auch hier kann nur professionelle Unterstützung die Rechte des jeweiligen Vertragspartners sichern.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Unfallschadenabwicklung. Ich nehme die Rechte der Geschädigten nicht nur ernst, sondern weiß auch, wie man sie durchsetzt. Die schnelle Unfallabwicklung erfährt bei mir höchste Priorität.

Daneben vertrete ich die Rechte und Ansprüche freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger, Reparaturwerkstätten sowie Autovermieter.